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- Dr. Jörg Tänzer
Verbraucherschlichtungsstelle für WBVG-Verträge kann in Anspruch genommen werden
Bei Streitigkeiten aus Verträgen über stationäre oder ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen kann seit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes am 1. April 2016 ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. (Kehl) beantragt werden.