Landgericht Münster: Schutz der Mitbewohner hat Vorrang vor Persönlichkeitsrecht
Wer entgegen eines Rauchverbots in seinem Heimzimmer mehrere Schwelbrände verursacht, dem kann der Heimplatz außerordentlich mit kurzer Frist gekündigt werden. Ob der Betroffene bei der Pflichtwidrigkeit auch schuld- bzw. deliktsunfähig gehandelt hat, ist angesichts der Gefährdung der Mitbewohner nicht ausschlaggebend. Auch dass bei der Suche einer neuen Unterkunft nach den Vorfällen mit Schwierigkeiten zu rechnen sei, falle nicht ins Gewicht, begründete das Landgericht Münster sein Urteil vom 2. Dezember 2016 (2O 114/16) zur Räumung und Herausgabe des Heimzimmers.