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- Dr. Jörg Tänzer
Neuregelungen im Bundesmeldegesetz: Betreuer muss fehlende Vermieterbescheinigung anzeigen
Seit dem 1. November 2015 müssen Vermieter ihren Mietern zur An- und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen (Vermieter- bzw. Wohnungsgeberbestätigung). Vor über 10 Jahren war dies abgeschafft worden.
Der Vermieter bzw. eine beauftragte Person - z. B. der Verwalter - muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Durch die Vermieterbescheinigung soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden. Die Bestätigung des Vermieters muss den meldepflichtigen Vorgang mit Einzugs- oder Auszugsdatum der konkreten Wohnung und die meldepflichtige Person enthalten.