Die 3. Impfung gegen Covid 19 steht an

Die 3. Impfung gegen Covid 19 steht an und wird in den Heimeinrichtungen bereits schrittweise umgesetzt. Es taucht erneut das Problem der Einwilligung auf.
Das RKI hat auf unsere Intervention hin die Formulare zur Einwilligung in die Impfung nachgebessert. Im letzten Absatz wird ausdrücklich um Zustimmung bei Personen gebeten, die nicht einwilligungsfähig sind. Das sollte die Diskussion mit den Impfärzten und den Einrichtungen entschärfen. Betreuerinnen und Betreuer sollten trotzdem den Vorbehalt machen, dass der Betreute einverstanden ist (keine Abwehrreaktionen).

Streitig bleibt weiter, ob ein Berufsbetreuer auf ein Aufklärungsgespräch verzichten kann, nach unserer Rechtsmeinung darf er das nicht. Wenn aber die Impfungen 1 und 2 erfolgt sind und die schriftliche Aufklärung aktuell noch einmal erfolgt ist, ersetzt das in der Regel ausreichend die mündliche Aufklärung.