Der Gesetzgeber hat der Anrechnung von Covid-19-Prämien einen Riegel vorgeschoben und die Prämien rückwirkend zum 1. März 2020 bis zu einer Höhe von 1.500,00 € anrechnungsfrei gestellt.
Nachzulesen in der Verordnung zur Berechnung von Einkommen § 1 Nr. 10: Bundesgesetzblatt Nr. I - 26, Seite 1206