Bundessozialgericht ändert seine Rechtsprechung
Für das kostenlose Mittagessen in der Werkstatt für behinderte Menschen findet kein Abzug vom Regelsatz mehr statt. Dies hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 23.3.2010 (B 8 SO 17/09 R) festgestellt. Die Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII müssten denen von SGB-II-Leistungen gleichgestellt werden. Dort fehle es an einer Rechtsgrundlage für den Abzug des Wertes des Lebensmittelanteils der in einem Krankenhaus kostenlos gewährten Mahlzeiten von der Regelleistung, wie der für das SGB II zuständige 14. Senat des BSG entschieden hatte (B 14 AS 22/07 R, Urteil vom 18.06.2008).