Die Bundesregierung hat im Betreuungswesen keine Gestaltungsabsichten
Von Dr. Jörg Tänzer, Institut für Recht und Ökonomie des Betreuungswesens
Im Betreuungswesen ist im Wesentlichen alles richtig geordnet. Es wäre schön, wenn zum Zweck der Kosteneinsparung einige Berufsbetreuungen vermieden werden könnten. Damit könnte dann auch behauptet werden, dass das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen mit Behinderungen besser beachtet wurde. Um dieses Ziel zu erreichen, könnten die Betreuungsbehörden vielleicht verpflichtet werden, nach Betreuungsanregung immer einen Sozialbericht zu erstellen – natürlich ohne gesetzliche Instrumente, diese Pflicht auch durchzusetzen. Es könnte vielleicht auch eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, um zu klären, ob vielleicht irgendwann mal erforscht werden soll, mit welchen Mitteln noch mehr Betreuerbestellungen vermieden werden könnten.
Oder auch nicht.
Auf diesen Gedankengang kann die Antwort der Bundesregierung auf die 50 Fragen der Großen Anfrage der Bundestagsfraktion B´90-DIE GRÜNEN zur „Personenzentrierten und ganzheitlichen Reform des Betreuungsrechts“ verkürzt werden.