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- Walter Klitschka
Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt Veranlassung zur Kurskorrektur bei Ländern und Kommunen
Geistig behinderte Patienten der forensischen Psychiatrie haben einen rechtlichen Vertretungsbedarf, der nur von einem rechtlichen Betreuer, aber nicht vom Sozialdienst der Klinik erfüllt werden kann.
Betreuungsbedürftige Menschen dürfen nicht zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht genötigt werden, vor allem, wenn sie keine Vertrauenspersonen haben, die zur Ausübung der Vollmacht bereit sind. Zwei Thesen, die für Jeden im Betreuungswesen einleuchtend sein sollten.
In Stralsund und in Hanau braucht es aber den Bundesgerichtshof, um diese Selbstverständlichkeiten festzustellen. Betreuungsbehörden, Betreuungsrichter und sogar die Beschwerdekammern der dortigen Landgerichte verweigerten die notwendigen Betreuerbestellungen (Artikel BtDIREKT vom 30.06.2015). Nur weil die Betroffenen ausdrücklich einen Betreuer wollten und sich bis zur höchsten Instanz durchklagten, wurden die Fehlentscheidungen von Behörden und Gerichten korrigiert (Artikel BtDIREKT vom 20.10.2015).