Wende bei Vergütungsanhebung: stimmt Bundesrat doch zu?

CDU/FDP-Koalition in Nordrhein-Westfalen begrüßt Bundestagsbeschluss

Während die abgewählte rot-grüne Koalition in NRW sich gegen eine Vergütungserhöhung zum jetzigen Zeitpunkt stellte und die anderen Bundesländer sich dieser Haltung angeschlossen hatten (BtDirekt-Artikel “Vergütungserhöhung wird im Bundesrat scheitern”) deutet sich nun überraschend eine andere Entwicklung an. In der Koalitionsvereinbarung der CDU/FDP-Koalition findet sich auf Seite 102 folgende Formulierung:

„…Liegt eine Vorsorgevollmacht nicht vor, folgt grundsätzlich ein gerichtliches Betreuungsverfahren. An dieser Stelle leisten die Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen eine herausragende Arbeit. Um diese Arbeit im Zusammenspiel aus haupt- und ehrenamtlichen Kräften für unsere Bürgerinnen und Bürger zu sichern, begrüßen wir die bundesgesetzliche Anhebung der Betreuervergütung um 15 Prozent.

Wir werden in Abstimmung mit den anderen Ländern Wert darauf legen, dass die Vergütungsanhebung den Betreuungsvereinen zugutekommt. Christdemokraten und Freie Demokraten erkennen den hohen Stellenwert der rechtlichen Betreuung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter an. Deshalb werden wir Instrumente zur Stärkung der Selbstbestimmung wie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungs- und Patientenverfügungen noch stärker in der Gesellschaft verankern. Wir stellen eine angemessene Qualität und Vergütung der Betreuer sicher…“

Ob diese Formulierung eine Zustimmung der künftigen Landesregierung zur Vergütungserhöhung für alle berufsmäßigen Betreuer per 1. Oktober 2017 bedeutet, ist nicht eindeutig erkennbar.

Der Bundestag hatte am 18. Mai das Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anhebung der Betreuervergütung verabschiedet. Die Beschlussfassung des Bundesrats steht am 7. Juli auf der Tagesordnung. Die Position der Mehrheit der Bundesländerstimmen dürfte in der Sitzung des Rechtsausschusses am 21. Juni feststehen.

Die bisherige Berichterstatterin der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion für das Betreuungsrecht, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, wird neue Justizministerin in Schleswig-Holstein. Im Koalitionsvertrag der dortigen neuen Landesregierung findet das Betreuungsrecht keine Erwähnung.