Vergütungserhöhung wird im Bundesrat scheitern

Länder wollen keine Einigung

Im Bundestag soll das „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ mit den Erhöhungen der Betreuervergütungen am 18. Mai 2017 beschlossen werden.

Da sich die Länder mit der Bundesregierung nicht über eine von ihnen zu finanzierende Vergütungserhöhung einigen wollen, ist jedoch mit einer Ablehnung des zustimmungsbedürftigen Gesetzes im Bundesrat zu rechnen. Ein Vermittlungsverfahren wird offenbar nicht angestrebt.

Damit wird auch das Angehörigenvertretungsrecht in dieser Wahlperiode nicht kommen. In einer Rechtsausschusssitzung des Bundestages sollte gemeinsam mit Ländervertretern ein Einigungsversuch unternommen werden, dieser ist nun abgesagt worden.