Samstag, 19. Mai 2012

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Krankenpflegehelfer sind keine Krankenpfleger

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BGH: keine 2. Vergü­tungs­stufe bei einjäh­riger Ausbil­dung
Der Bundes­ge­richtshof hat entschieden, dass eine Betreuerin mit der Ausbil­dung als Kran­ken­pfle­ge­hel­ferin nicht die 2. Vergü­tungs­stufe gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1VBVG bean­spru­chen kann (Beschluss vom 26. Oktober 2011, XII ZB 312/11).
Eine einjäh­rige Helfer­aus­bil­dung entspreche nicht den Voraus­set­zungen einer Ausbil­dung, die in ihrer Wertig­keit einer Lehre entspre­chen sowie einen formalen Abschluss aufweisen müsse.