Samstag, 19. Mai 2012

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Patientenrechtegesetz als Mogelpackung

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Pati­en­ten­ver­treter kriti­sieren Gesetz­ent­wurf der Bundes­re­gie­rung
Pati­en­ten­ver­bände haben in einer gemein­samen Stel­lung­nahme den Entwurf der Bundes­re­gie­rung für ein Pati­en­ten­rech­te­ge­setz als unzu­rei­chend kriti­siert; sie erfüllten die Erwar­tungen von Pati­en­tinnen und Pati­enten nicht. Bei der Haftung im Behand­lungs­feh­ler­fall sei sogar eine Verschlech­te­rung der Posi­tion der Betrof­fenen durch die Neure­ge­lung nicht ausge­schlossen.

Die Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band, der Deut­sche Behin­der­tenrat, die Deut­sche Arbeits­ge­mein­schaft Selbst­hil­fe­gruppen und die Bundes­ar­beits­ge­mein­schaft der Pati­en­tIn­nen­stellen und –initia­tiven machen drin­genden Nach­bes­se­rungs­be­darf bei der gesetz­li­chen Rege­lung der Pati­en­ten­rechte geltend. Es fehlten voll­ständig die ange­kün­digten Rege­lungen zur Verein­heit­li­chung der Schlich­tungs­ver­fahren und zur Stär­kung der Verfah­rens­rechte von Pati­enten in (außer-) gericht­li­chen Ausein­an­der­set­zungen. Der Refe­ren­ten­ent­wurf enthalte auch nicht die ange­kün­digten konkreten Maßnahmen zur Verbes­se­rung der Infor­ma­tion der Pati­enten über ihre Rechte.

Die neue Rege­lung des Behand­lungs­ver­trages im BGB sei nicht dazu geeignet, die Rechts­stel­lung der Pati­enten maßgeb­lich zu verbes­sern, so die Pati­en­ten­ver­bände. Die bereits von der Recht­spre­chung entwi­ckelten Neben­leis­tungs­pflichten aus dem Behand­lungs­ver­trag würden inhalt­lich nur unzu­läng­lich in die neuen Rege­lungen über­nommen. Dasselbe gelte für die Bewei­ser­leich­te­rungen zugunsten der Pati­enten.