Samstag, 19. Mai 2012

Letzte Aktualisierung:11:00:00 MESZ

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Unternehmen Betreuung

Säumigen droht Steuerstrafverfahren

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etl_bb_logoFinanz­ver­wal­tung meldet jedes Frist­ver­säumnis an Strafsa­chen­stelle
Für die Abgabe von Steu­er­er­klä­rungen gibt es gesetz­lich fest­ge­legte Fristen. So sind die monat­lich einzu­rei­chenden Lohn­steu­er­an­mel­dungen und Umsatz­steu­er­vor­an­mel­dungen bis zum 10. des Folge­mo­nats abzu­geben. Einkom­men­steu­er­er­klä­rungen müssen bis zum 31. Mai des nach­fol­genden Kalen­der­jahres abge­geben werden, sofern Sie einen Steu­er­be­rater beauf­tragen, verlän­gert sich die Abga­be­frist auto­ma­tisch auf den 31. Dezember.
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Berufsbetreuer - Vergütungsentnahme aus fiktivem Vermögen?

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Fotolia_Bargeld_27720934_XSLand­ge­richt Koblenz igno­riert reale Vermö­gens­si­tua­tion des Betrof­fenen
Die Über­nahme der Betreu­er­ver­gü­tung aus der Staats­kasse ist ausge­schlossen, wenn der Betrof­fene  ein Konto­gut­haben in kurzer Zeit durch mehrere erheb­liche Barab­he­bungen auf einen Beitrag unter der Schon­ver­mö­gens­grenze redu­ziert und sich dann weigert darzu­legen, was mit den abge­ho­benen Beträgen geschehen ist. Das Land­ge­richt Koblenz entschied in einem Beschluss vom 14.März 2012 (2 T 58/12), dass der Betrof­fene dann nicht als mittellos anzu­sehen und der Vergü­tungs­an­spruch des Betreuers gegen den Betrof­fenen zu richten sei.
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Sparkassenbetriebswirte nicht gleichzustellen mit Hochschulabsolventen

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Fotolia_Studium_33881852_XSBundes­ge­richtshof bekräf­tigt Anfor­de­rungen an höchste Vergü­tungs­stufe
Der Lehr­gang zum Spar­kas­sen­be­triebs­wirt an einer Spar­kas­sen­aka­demie stellt ledig­lich eine beruf­liche Fort­bil­dungs­maß­nahme dar, durch die ein Spar­kas­sen­an­ge­stellter eine Zusatz­qua­li­fi­ka­tion erwerben kann, um eine Voraus­set­zung für die Eingrup­pie­rung in die Vergü­tungs­gruppe V b zu erfüllen. Fort­bil­dungen, Lebens- und Berufs­er­fah­rung sind
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Umsatzsteuerbefreiung für selbständige Berufsbetreuer per Gesetz in 2013

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Fotolia_35945434_XSBundes­fi­nanz­mi­nis­te­rium soll  steu­er­liche Gleich­be­hand­lung  ermög­li­chen
Die Umsatz­steu­er­pflicht für selb­stän­dige Berufs­be­treuer soll mit dem Jahres­steu­er­ge­setz 2013 wegfallen. Darauf haben sich die Umsatz­steu­er­re­fe­renten der obersten Finanz­be­hörden von Bund und Ländern in ihrer jüngsten Sitzung verstän­digt und das Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­rium beauf­tragt, eine entspre­chende Rege­lung in den
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Kein Vertrauensschutz bei Vergütungsgewährung für Berufsbetreuer

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Fotolia_VergtungBetreu­ungs­ge­richt kann Vergü­tungs­stufe absenken
Eine der Vergü­tungs­ge­wäh­rung einmal zugrunde gelegte Vergü­tungs­stu­fen­fest­stel­lung begründet keinen Vertrau­ens­schutz für den Berufs­be­treuer. Das Betreu­ungs­ge­richt kann bei einer späteren Vergü­tungs­ge­wäh­rung eine nied­ri­gere Vergü­tungs­stufe fest­stellen, wenn die Ausbil­dung des Berufs­be­treuers anders beur­teilt. Dies hat der Bundes­ge­richtshof am 8. Februar 2012 in einem Beschluss (XII ZB 230/11) fest­ge­stellt.
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Keine Höchstvergütung für „Staatlich anerkannten Sozialwirt“

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Kolping-AkademieBGH stuft Kolping-Akademie nicht als Hoch­schule ein  
Der Besuch der Fach­schule für Betriebs­wirt­schaft - Fach­rich­tung Sozi­al­wesen - ist keine Ausbil­dung an einer Hoch­schule. Mit dieser Begrün­dung versagte der Bundes­ge­richtshof mit Beschluss vom 18. Januar 2012 (XII ZB 409/10) einer Absol­ventin einer drei­jäh­rigen berufs­be­glei­tenden Zusatz­aus­bil­dung an der Kolping-Akademie für Betriebs­wirt­schaft die Vergü­tung einer Hoch­schul­ab­sol­ventin.

Die abge­schlos­sene Ausbil­dung zur „Staat­lich aner­kannten Sozi­al­wir­tin“ sei nicht mit einem Abschluss an einer Hoch­schule vergleichbar iSv § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG. Die Zulas­sung zu dieser Ausbil­dung setze keinen Hoch­schul­reife voraus, stellte der 12. BGH-Senat fest. Der vermit­telte Wissens­stand entspreche auch nach Art und Umfang keinem Hoch­schul­stu­dium. Der Abschluss an der Kolping-Akademie sei nicht mit einem Bachelor-Grad vergleichbar, auch wenn beide in drei Jahren erreicht werden könnten, so der BGH. Der mit der Ausbil­dung verbun­dene Zeit­auf­wand für die berufs­be­glei­tende Zusatz­aus­bil­dung zur Sozi­al­wirtin reiche mit ledig­lich 900 Unter­richts­ein­heiten nicht an den eines Hoch­schul­stu­diums heran. Ein drei­jäh­riges Bachelor-Studium umfasst 180 Credits zu je 30 Zeit­stunden.

Entgeltliche Nachlasspflege umsatzsteuerpflichtig

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Fotolia_FA_Ordner_38960501_XSNach­lass­pflege für Berufs­be­treuer Nebenamt, aber kein Ehrenamt
Berufs­be­treuer, die auch entgelt­liche Nach­lass­pfleg­schaften führen, müssen auf die damit erzielten Entgelte Umsatz­steuern abführen. Entgelt­liche Nach­lass­pflege könne nicht als ehren­amt­liche Tätig­keit einge­stuft werden, entschied das Finanz­ge­richt Nieder­sachsen am 25.08.2011 in einem nicht rechts­kräf­tigen Urteil (5 K 138/10).
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Herausforderungen eines berufsbegleitenden Studiums:

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Akademie_AOEV_1Bericht einer Studie­renden der Stein­beis-Hoch­schule Berlin
Drei Jahre berufs­be­glei­tend Studieren, jeden Monat nach Berlin reisen, Lernen, wissen­schaft­liche Arbeiten erstellen und das alles neben dem „normalen Alltag“ zwischen Privat­leben und Betreu­ungs­chaos. Schaffe ich das? Ich zwei­felte einige Wochen, bevor der Opti­mismus überwog und ich mich zum Bachelor-Studien­gang „Public Mana­ge­ment: Betreuung und Vormund­schaft“ an der Stein­beis-Hoch­schule ange­meldet habe.

Anfangs standen die Kosten, also Studien­ge­bühren und Reise­kosten, im Vorder­grund. Die müssen erst einmal aufge­bracht werden. Aber da man mit einem Hoch­schul­ab­schluss
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Feststellung berufsmäßiger Betreuung sofort bei allen Betreuungsgerichten beantragen

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Fotolia_Antrag_Ablehnung_34842819_XSLand­ge­richt Dessau-Roßlau lässt keine Rück­wir­kung vor Antrag­stel­lung zu
Wenn durch ein Betreu­ungs­ge­richt für einen nicht­an­walt­li­chen  Betreuer die Berufs­mä­ßig­keit der Führung der Betreu­ungen fest­ge­stellt wurde, sollten bei anderen Betreu­ungs­ge­richten sofort entspre­chende Anträge gestellt werden. Solche paral­lelen Anträge wirken nämlich nicht auf das Datum der ursprüng­li­chen Fest­stel­lung bei dem anderen Gericht zurück, wie das Land­ge­richt Dessau-Roßlau am 8. November 2011 entschied (1 T 179/11).

Der Beschwerde führende Betreuer, der staat­lich aner­kannter Sozi­al­ar­beiter ist, wurde mit Beschluss vom 15. Februar 2011 vom Amts­ge­richt Dessau-Roßlau zum ehren­amt­li­chen Betreuer bestellt. Das Amts­ge­richt Bitter­feld-Wolfen hatte (mit Beschluss vom 6. Juni 2011!) fest­ge­stellt, dass er die dort geführten Betreu­ungen ab dem 24. März 2011 berufs­mäßig ausübe.
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