Samstag, 19. Mai 2012

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Fixierungsgurte töten

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Gerichts­me­di­ziner fordern Alter­na­tiven zur Fixie­rung und bessere Aufsicht über fixierte Menschen
Fehler­haftes Angurten von Pati­enten im Bett oder am Stuhl kann zum Tode führen, beispiels­weise durch unbe­ab­sich­tigte Stran­gu­la­tion. In mindes­tens 22 Fällen starben Pati­enten, weil der Gurt zur zwangs­weisen Fixie­rung falsch ange­setzt war. Dies sind Ergeb­nisse einer rechts­me­di­zi­ni­schen Studie der Ludwig-Maxi­mi­lians-Univer­sität München und der Medi­zi­ni­schen Univer­sität Wien, über die das Deut­sche Ärzte­blatt berich­tete.



Wissen­schaftler werteten 27.000 Obduk­tionen des rechts­me­di­zi­ni­schen Insti­tuts in München von 1997 bis 2010 aus. Dabei fanden die Gerichts­me­di­ziner heraus, dass in 26 Fällen der Tod während einer soge­nannten Gurt­fi­xie­rung eintrat. In 22 Fällen konnte der Tod der nicht unter Dauer­be­ob­ach­tung stehenden Pfle­ge­be­dürf­tigen ausschließ­lich auf die Fixie­rung zuge­führt werden. Nur drei waren auf eine natür­liche Ursache zurück­zu­führen, ein Patient verübte Selbst­mord. Bei jedem zweiten der Fälle, in denen der Tod nach­weis­lich auf Gurt­fi­xie­rungen zurück­zu­führen war, wurde Stran­gu­la­tion nach­ge­wiesen. Bei acht ange­gur­teten Pati­enten wurde der Brust­korb zusam­men­ge­quetscht und in drei Fällen trat eine soge­nannte Kopf­tief­lage durch die Fixie­rung ein.

In 19 Fällen wurden Gurt­fi­xie­rungen fehler­haft vorge­nommen. Die Experten konnten in zwei Fällen nach­weisen, dass die Fixie­rung behelfs­mäßig ledig­lich mit Gürtel und Bett­laken durch­ge­führt wurde. In einem weiteren Fall wurde eine Pati­entin trotz korrekt ausge­führter Fixie­rung mit einem Bauch­gurt stran­gu­liert, da sie über­durch­schnitt­lich gelenkig war. Die Wissen­schaftler empfahlen zur Verhin­de­rung derar­tiger Todes­fälle drin­gend, alle Alter­na­tiven zu frei­heits­be­schrän­kenden Maßnahmen auszu­schöpfen. Unum­gäng­liche Fixie­rungen müssten nicht nur vorschrifts­mäßig ange­legt werden, Betrof­fene müssten zusätz­lich auch verstärkt vom Pfle­ge­per­sonal beob­achtet werden.

Die FDP-Frak­tion im nord­rhein-west­fä­li­schen Landtag hat als Reak­tion auf die Studie die Landes­re­gie­rung zu Maßnahmen aufge­for­dert, um die Fixie­rung in Heimen und Kran­ken­häu­sern wirksam zu redu­zieren. Ein mit allen betei­ligten Akteuren zu erar­bei­tender Leit­faden solle Risiken von Fixie­rungs­maß­nahmen und prak­ti­kable Alter­na­tiven aufzeigen. Das Thema solle fester Bestand­teil der Aus- und Weiter­bil­dung von Ärzten, Heim- und Pfle­ge­dienst­lei­tungen sowie von Fach­kräften in der Alten- und Kran­ken­pflege werden. Die Landes­re­gie­rung soll nach dem Willen der FDP-Frak­tion eine bundes­weite Rege­lung zu Sitz­wa­chen und Kurz­in­ter­vall­kon­trollen bei Fixie­rungen im Rahmen des Betreu­ungs­rechts initi­ieren.