Samstag, 19. Mai 2012

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Verbraucherrecht auf ein kostenloses Girokonto für alle gesetzlich verankern

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Antrag der Frak­tion DIE LINKE im Bundestag
Die Bundes­re­gie­rung soll einen Gesetz­ent­wurf vorlegen, mit dem ein Anspruch auf ein kosten­loses „Giro­konto für alle“ auf Gutha­ben­basis veran­kert wird. Dieses auto­ma­tisch pfän­dungs­ge­schützte Giro­konto soll als Basis­funk­tionen eine Geld­karte zum Abheben und Bezahlen enthalten sowie die Möglich­keit, Über­wei­sungen, Last­schriften, Dauer­auf­träge und Onli­ne­ban­king zu tätigen.  Dies fordert die Bundes­tags­frak­tion der Linken in einem Antrag (BT-Drs 17/8141, 13. 12. 2011).

Bishe­rige Maßnahmen, wie die Empfeh­lung und anschlie­ÃŸende Selbst­ver­pflich­tung der Kreditins-titu¬te, ein „Giro­konto für alle“ bereit­zu­stellen, seien unzu­rei­chend. Dies habe sich in mehr als 15 Jahren deut­lich gezeigt. Mit der Einfüh­rung des Pfän­dungs­schutz­kontos seit Juli 2010 sei kein garan­tierter  Zugang zum Giro­konto geschaffen worden, sondern nur die Umstel­lung eines beste­henden Giro­kontos in ein P-Konto, so die Frak­tion DIE LINKE.

Die Lage finan­ziell schwa­cher Menschen verschlech­tere sich durch die Ableh­nung oder Kündi­gung eines Giro­kontos zusätz­lich. Sie seien Benach­tei­li­gungen auf dem Arbeits­markt und Extra­kosten für jede Barein­zah­lung und Baraus­zah­lung ausge­setzt.  17 Prozent aller Über­schul­deten sind ohne Giro­konto (Institut für Finanz­dienst­leis­tungen e. V.: Über­schul­dungs­re­port 2011).

Verbind­liche Rechts­vor­gaben für ein „Giro­konto für alle“ hätten sich etwa in Belgien und Frank­reich bewährt, so die Frak­tion DIE LINKE. Die Euro­päi­sche Kommis­sion habe bereits 2008 das Ziel formu-liert, dass allen Bürge­rinnen und Bürgern der Zugang zu einem Bank­konto möglich sein solle („Arbeits¬­do­ku­ment zu den Initia­tiven im Bereich der Privat­kun­den­dienst­lei­stun¬­gen“ vom 20. November 2007 und „Erneu­erte Sozi­al­a­genda“ vom 2. Juli 2008).