Samstag, 19. Mai 2012

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Angehörige verteidigten mangelhafte Pflegeeinrichtung aus Kostengründen

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BVfB: Berufs­be­treuer müssen Bewoh­ner­in­ter­essen auch gegen Ange­hö­rige vertreten
Starke Fluk­tua­tion und zu wenig Personal, schlam­pige bzw. nicht doku­men­tierte Medi­ka­men­ten­gaben, Deku­bitus und mindes­tens ein Bewohner, der einen Tag lang in seinen Exkre­menten lag: zu Ende September wurde die vom Land­rat­samt im ober­baye­ri­schen Traun­stein verfügte Schlie­ÃŸung der H & R Senio­ren­re­si­denz in Inzell wirksam. Ange­hö­rige der Bewohner hatten sich aus Kosten­gründen gegen die Schlie­ÃŸung gewehrt.

Wieder­keh­rende Beschwerden von Bewoh­nern, Ange­hö­rigen, ehema­ligem Personal und Ärzten lösten in immer kürzeren Abständen „anlass­be­zo­gene Über­prü­fun­gen“ von Heim­auf­sicht und MDK in der Einrich­tung mit 74, über­wie­gend pfle­ge­be­dürf­tigen Bewohner aus. Im Juli wurde dann die auf den 22. August termi­nierte Betriebs­un­ter­sa­gung ausge­spro­chen. Gegen den Heim­be­treiber, die H & R Senioren Heim­be­triebs­ge­sell­schaft mbH mit Sitz in Berlin, wurden zunächst Zwangs­gelder fest­ge­setzt und erst­mals im Februar 2010 ein Aufnah­me­stopp ausge­spro­chen, weil die Fach­kraft­quote dauer­haft unter­schritten wurde. Ein weiterer Aufnah­me­stopp im Februar 2011 wurde damit begründet, dass Wunden von bett­lä­ge­rigen Bewoh­nern nicht fach­ge­recht versorgt, die vom Arzt verord­neten Medi­ka­mente nach­weisbar nicht verab­reicht bzw. doku­men­tiert worden seien und in einem Fall ein Bewohner von morgens bis abends in seinen eigenen Exkre­menten lag. Aufgrund zu kleiner Essen­spor­tionen sei es bei mehreren Bewoh­nern zu erheb­li­chem Gewichts­ver­lust gekommen, sie würden nicht ausrei­chend gewa­schen (schmutz­ver­krus­tete Zehen), der Urin-Geruch in den Gänge lasse auf allge­mein schlechte Hygiene schließen, so das Land­rat­samt Traun­stein. Kein Einzel­fall, von den bundes­weit 18 von H & R betrie­benen Einrich­tungen kam es auch im baye­ri­schen Schliersee zu ähnli­chen Miss­ständen und Aufnah­me­stopps.

Eine Gruppe von Ange­hö­rigen um Eckart Klenner aus Unter­wössen wehrte sich gegen die Schlie­ÃŸung des Heimes – aus Kosten­gründen: während er für seine 88-jährige Mutter bei H & R in Inzell 1.024 Euro Eigen­bei­trag erbringen müsse, seien es in anderen Einrich­tungen bis zu 1900 Euro. Die SWR-Sendung „Report Mainz“ hatte ermit­telt, dass Klen­ners Mutter, die sich im Heim wohl­fühle, zu den wenigen nicht pfle­ge­be­dürf­tigen Bewoh­nern gehörte. Klenner klagte gemeinsam mit den Ange­hö­rigen von 31 Bewoh­nern - weit­ge­hend erfolglos - gegen die Schlie­ÃŸung: das  Verwal­tungs­ge­richt München verlän­gerte ledig­lich die Schlie­ÃŸungs­frist auf den 30. September, um eine geord­nete Abwick­lung zu erleich­tern. Die Abtei­lungs­lei­terin Pflege beim MDK Bayern Dr. Ottilie Randzio, zu den Ange­hö­ri­gen­pro­testen: „Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass man seine Ange­hö­rigen lieber schlecht versorgt lässt, bevor man Sozi­al­hilfe in Anspruch nimmt.“

Helge Wittrodt, der Vorsit­zende des Bundes­ver­bandes freier Berufs­be­treuer, erklärte zu den Ange­hö­ri­gen­pro­testen: „Recht­liche Betreuer haben ausschließ­lich die Inter­essen der Betrof­fenen zu vertreten. Ein profes­sio­nell agie­render Berufs­be­treuer muss auch in einer Situa­tion wie in Inzell die Betrof­fe­nen­be­lange vor die Inter­essen der Ange­hö­rigen stellen und Pfle­ge­mängel konse­quent anzeigen. Betreu­ungs­ge­richte und Behörden müssen bei umge­kehrten Beschwerden von Einrich­tungen gegen Betreuer immer  die Möglich­keit im Blick behalten, dass auf diesem Wege unbe­queme Kritiker mundtot gemacht werden sollen.“