Umschau
Altersvorsorgepflicht für Selbstständige unter 50?
Nach einem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sollen alle Selbständigen, die nicht gesetzlich oder freiwillig rentenversichert sind, einem berufsständischen Versorgungswerk für Freiberufler angehören oder eine private Vorsorge nach Rürup-Standard nachweisen, ab 2013 zur Vorsorge für das Alter und möglicherweise auch für eine Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet werden.
Fixierungsgurte töten
Gerichtsmediziner fordern Alternativen zur Fixierung und bessere Aufsicht über fixierte Menschen
Fehlerhaftes Angurten von Patienten im Bett oder am Stuhl kann zum Tode führen, beispielsweise durch unbeabsichtigte Strangulation. In mindestens 22 Fällen starben Patienten, weil der Gurt zur zwangsweisen Fixierung falsch angesetzt war. Dies sind Ergebnisse einer rechtsmedizinischen Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Medizinischen Universität Wien, über die das Deutsche Ärzteblatt berichtete.
Verbraucherrecht auf ein kostenloses Girokonto für alle gesetzlich verankern
Antrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag
Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem ein Anspruch auf ein kostenloses „Girokonto für alle“ auf Guthabenbasis verankert wird. Dieses automatisch pfändungsgeschützte Girokonto soll als Basisfunktionen eine Geldkarte zum Abheben und Bezahlen enthalten sowie die Möglichkeit, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Onlinebanking zu tätigen. Dies fordert die Bundestagsfraktion der Linken in einem Antrag (BT-Drs 17/8141, 13. 12. 2011). Bisherige Maßnahmen, wie die Empfehlung und anschließende Selbstverpflichtung der Kreditins-titu¬te, ein „Girokonto für alle“ bereitzustellen, seien unzureichend. Dies habe sich in mehr als 15 Jahren deutlich gezeigt. Mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos seit Juli 2010 sei kein garantierter Zugang zum Girokonto geschaffen worden, sondern nur die Umstellung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto, so die Fraktion DIE LINKE.
Nutzer von Sozialleistungen sollen mehr Rechte bekommen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert Leistungsträger, die vor allem ihren eigenen Haushalt entlasten wollen
Deshalb verlangt sie von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Verfahrens-, Leistungs- und Teilhaberechte der Nutzer sozialer Leistungen stärkt und dadurch auch die Effizienz des sozialen Rechtsstaates steigert.Nach dem Willen der Grünen soll – sozialgesetzbuchübergreifend – der Beratungsanspruch gegen-über Leistungsträgern gestärkt und vorhandene Beratungsstrukturen zu einer neutralen, trägerun-abhängigen Beratungsinstanz weiterentwickelt werden.
Angehörige verteidigten mangelhafte Pflegeeinrichtung aus Kostengründen
BVfB: Berufsbetreuer müssen Bewohnerinteressen auch gegen Angehörige vertreten
Starke Fluktuation und zu wenig Personal, schlampige bzw. nicht dokumentierte Medikamentengaben, Dekubitus und mindestens ein Bewohner, der einen Tag lang in seinen Exkrementen lag: zu Ende September wurde die vom Landratsamt im oberbayerischen Traunstein verfügte Schließung der H & R Seniorenresidenz in Inzell wirksam. Angehörige der Bewohner hatten sich aus Kostengründen gegen die Schließung gewehrt.
Angabe falscher Wegstrecken ist Steuerhinterziehung
Fiskus kann Steuerbescheide auch nachträglich ändern
Die Entfernungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder auch bei Dienstreisen können oftmals nicht ganz exakt angegeben werden. Sie werden deshalb gerundet. Kein Problem für die Finanzbehörden. Sie beanstanden meistens auch nicht, dass ein kleiner Umweg schneller zum Ziel führt und nicht die kürzeste Entfernung genutzt wird.
Doch wer in der Steuererklärung falsche Wegstrecken angibt und damit zu hohe Werbungskosten geltend macht, hinterzieht Steuern. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Angaben in der Steuererklärung zunächst vom Finanzamt akzeptiert wurden. Eine Steuerhinterziehung kann auch später festgestellt werden, denn nicht in jedem Fall verfügt der Finanzbeamte über die entsprechende Ortskenntnis, um die Angaben zu prüfen. Werden die falschen Kilometerangaben später bekannt, darf der Fiskus noch nicht verjährte Steuerbescheide ändern. Es lohnt sich also nicht, zu sehr aufzurunden.
Nichts bleibt geheim
Sozialleistungen werden elektronisch ans Finanzamt übermittelt
Ab 2011 müssen die Sozialversicherungsträger alle gewährten Sozialleistungen (z. B. Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld) bis zum 28. Februar des Folgejahres elektronisch an die Finanzbehörden übermitteln. Jeder Leistungsempfänger wird dabei aufgrund seiner persönlichen Steuer-Identifikationsnummer ersichtlich. Zwar sind die meisten Sozialleistungen steuerfrei, doch Bezüge wie Krankengeld und Arbeitslosengeld werden bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt.
Mit der Meldung der Sozialversicherungsträger können die Finanzbehörden nun zeitnah prüfen, ob die Sozialleistungen in der Steuererklärung angegeben wurden. So ist ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger getan.
Auf die richtige Verteilung kommt es an
Freistellungsaufträge sparen Abgeltungsteuer
Kapitalerträge sind steuerfrei, soweit sie den Sparer-Pauschbetrag vom 801 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.602 EUR (Ehegatten) nicht übersteigen. Sie werden ohne Abzug von Abgeltungsteuer ausgezahlt, sofern einem Kreditinstitut – maximal in Höhe des Sparer-Pauschbetrages – ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilt wurde. Mit einem gemeinsam erteilten Freistellungsauftrag können Ehegatten auch die Verluste für alle bei einem Kreditinstitut geführten Konten und Depots beider Ehegatten verrechnen lassen. Zulässig ist auch ein gemeinsamer Freistellungsauftrag über einen Betrag von 0 EUR. Dieser ist sinnvoll, wenn bei einer Bank eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung erfolgen soll, der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag aber bereits bei anderen Banken ausgeschöpft wurde.
Bundesregierung nimmt Verschuldung von privat krankenversicherten Alg-II-Empfängern bewusst in Kauf
Regierungsfraktionen ignorieren bei GKV-Finanzierungsgesetz einstimmigen Beschluss des Petitionsausschusses
Das Problem ist seit 2008 bekannt, aber die Bundesregierung und auch die SPD wollen es nicht lösen: Alg-2-Empfänger, die sich privat krankenversichern müssen, werden zur Verschuldung gezwungen, weil ihre gesetzlich geregelten Beiträge von den JobCentern nicht einmal zur Hälfte bezuschusst werden dürfen. Bei der am 12. November im Bundestag von den Regierungsmehrheit verabschiedeten Gesetz zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz, BT-Drs. 17/3696) wurden zwar die Regelungen der zulässigen Beitragshöhe im PKV-Basistarif in § 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes präzisiert, aber die vorgeschriebene Deckelung des Zuschusses für Alg-2-Empfänger bleibt unverändert. Seit dem 1.1.2009 entsteht Alg-2-Empfängern, die sich im PKV-Basistarif versichern müssen und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können,
Seite 1 von 3




Umschau

Bundesregierung will Absicherung eines Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung