Samstag, 19. Mai 2012

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Ein neuer Datenfriedhof aus Steuermitteln für das Betreuungswesen

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Portrait_Wittrodt
Von Helge Wittrodt, Vorsit­zender des Bundes­ver­bandes freier Berufs­be­treuer e.V.
Einen weiteren Daten­friedhof  für das Betreu­ungs­wesen hat das Institut für Sozi­al­for­schung und Gesell­schafts­po­litik e.V. (ISG Bonn) im Auftrag des Bundes­mi­nis­te­riums für Justiz aus Steu­er­mit­teln ange­legt. Der Bericht „Ausga­ben­mo­ni­to­ring und Exper­tisen zum Betreu­ungs­recht“ vom 29.10.2010 ist, vom BMJ heraus­ge­geben, als Sonder­druck der Zeit­schrift „Betreu­ungs­recht­liche Praxis“ erschienen.

Die Unter­su­chung des ISG stellt eine Fort­füh­rung der eigenen Erhe­bungen zu Fall­zahlen und Kosten­ent­wick­lung aus der Evalua­tion der 2. Betreu­ungs­rechts­än­de­rungs­ge­setzes dar. Diese Evalua­tion diente im Wesent­li­chen dem Inter­esse des bis 2010 im BMJ zustän­digen Refe­rat­s­lei­ters Dr. Mayer, den - inzwi­schen geschei­terten - Versuch einer gesetz­li­chen Fall­zah­len­be­gren­zung und einer monat­li­chen Besuchs­pflicht zu recht­fer­tigen. Das neue „Ausga­ben­mo­ni­to­ring“ des ISG besteht im Wesent­li­chen aus einer Auswer­tung der von Horst Deinert jähr­lich vorge­legten Statistik des Betreu­ungs­we­sens mit den glei­chen Schluss­fol­ge­rungen, die Deinert bereits darge­stellt hatte.

Weil sich die vom Bundes­jus­tizamt ermit­telten Struk­tur­daten aber nur auf Erst­be­stel­lungen beziehen, fehlen Angaben zum Gesamt­be­stand an Betreu­ungs­ver­fahren, vor allem zum Verhältnis von beruf­li­chen und ehren­amt­li­chen Betreu­ungen. Die bekannten Fall­zahlen entspre­chen der Zahl der Betreu­ungsverfahren, von denen aber viele entweder gar nicht zu einer Betreu­er­be­stel­lung geführt haben oder eine bestellte Betreuung schon inner­halb kurzer Zeit aus unter­schied­li­chen Gründen wieder beendet wurde. Von vielen Betreu­ungs­rich­tern und –rechts­pfle­gern ist zu hören, dass jeden­falls bei den Berech­nungen der Pensen­schlüssel von einer (gegen­über der Zahl der Verfahren) bis zu 30 % gerin­geren Gesamt­zahl der tatsäch­lich bestellten Betreu­ungen ausge­gangen werde.

Dass es keine Daten zur Gesamt­zahl der tatsäch­li­chen Betreu­ungs­fälle gibt, ist seit Jahren nicht nur den Bund-Länder-Arbeits­gruppen der Justiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz bekannt. Warum brau­chen die Justiz­mi­nister die Empfeh­lung eines Forschungs­in­sti­tutes, einen offen­sicht­li­chen und allge­mein bekannten Mangel zu besei­tigen, wenn sie die Erwei­te­rung der Justiz­sta­tistik längst hätten verein­baren können?

Eine „Schnell­um­frage“ bei den Gerichten, die den Gesamt­be­stand der Betreu­ungen elek­tro­nisch erfassen, erwies sich als recht grob­ma­schiger Fischzug: sie brachte Daten von ledig­lich 7,4 % aller Gerichte und Nota­riate hervor. Daraus können noch keine Schlüsse gezogen werden, weil die Daten­basis nicht reprä­sen­tativ sei, wie die zustän­dige Refe­rat­s­lei­terin im BMJ, Dr. Anne Alger­missen in einem Vorwort zum Unter­su­chungs­be­richt einräumte.

Eben­falls nicht neu ist die Erkenntnis, dass nur vier Landes­jus­tiz­ver­wal­tungen es bisher vermocht haben, Fall­zahlen und Ausgaben per EDV zu erfassen.  Ange­sichts der dürf­tigen Rück­mel­dungen rätseln Dres. Regine Köller und Diet­rich Engels, wie schon bei der Evalua­tion des 2. BtÄndG die Autoren der Studie, mit Recht, warum zwischen Bremen, Hamburg, Bran­den­burg und Nieder­sachsen die Daten zu den Fall­zahlen, dem Verhältnis Ehrenamt-Berufs­be­treuung, der Betreu­er­dichte pro 1.000 Einwohner und den Ausgaben pro Fall mehr oder weniger deut­lich ausein­an­der­klaffen.

Die spär­li­chen Angaben zur Mittel­lo­sig­keit bestä­tigten mit durch­schnitt­lich 83 % zufällig die in der ISG-Evalua­tion des 2. BtÄndG fest­ge­stellte Quote von 84 % und erbrachten die erstaun­liche Erkenntnis, dass es auch hier erheb­liche regio­nale Unter­schiede gebe – so wie auch bei den durch­schnitt­li­chen Justi­z­auf­wen­dungen pro Betreu­ungs­fall.
Welche struk­tu­rellen Erkennt­nisse sich dagegen aus der vorge­legten quar­tals­weisen Darstel­lung der Betreu­ungs­aus­gaben und evtl. „saisonaler Schwan­kun­gen“ ergeben sollen, bleibt uner­find­lich. Bemer­kens­wert aller­dings die Vermu­tung, dass wegen der Schlie­ßung der Justiz­kassen zum 15. Dezember anste­hende Auszah­lungen auf das Folge­quartal verschoben wurden.…

Fazit: für einen fünf- bis sechs­stel­ligen Euro­be­trag stellt das ISG Erkennt­nisse und Empfeh­lungen zusammen, die jedem Minis­te­ri­al­re­fe­renten bekannt sein sollten, der schon länger als sechs Monate für das Betreu­ungs­recht zuständig ist. Viel­leicht hätte das BMJ mit der Veröf­fent­li­chung warten sollen, bis wirk­lich verwert­bare Daten verfügbar sein werden.

Wich­tiger ist jedoch, wieso mit unzu­rei­chenden oder gar untaug­li­chen Frage­stel­lungen dem zwei­fellos beste­henden Erkennt­nis­be­darf zu den Ausgaben der Staats­kasse für berufs­mä­ßige und ehren­amt­liche Betreu­ungen nach­ge­gangen wird. In der Evalua­tion des 2. BtÄndG zitieren die ISG-Autoren in einer Rand­be­mer­kung eine bei einigen Rechts­pfle­gern in Auftrag gege­bene Akten­aus­wer­tung, wonach angeb­lich in 35 % der Fälle, in denen ein Berufs­be­treuer bestellt wird, dieser wegen seiner beson­deren Quali­fi­ka­tion bestellt wurde. Wenn das BMJ und die Landes­jus­tiz­mi­nister das Verhältnis Berufs­be­treuung/Ehrenamt analy­sieren wollen, sollten sie bundes­weit quali­tativ unter­su­chen lassen, welchen Anteil der Bestel­lungen die Fälle ausma­chen, in denen ein Berufs­be­treuer nur deswegen bestellt wird, weil kein ehren­amt­li­cher Betreuer verfügbar ist - und zu welchem Anteil Berufs­be­treuer tatsäch­lich wegen ihrer beson­deren Quali­fi­ka­tionen bestellt werden.

„Si tacuisses, philo­so­phus mansisses", lat. „Wenn du geschwiegen hättest, wärest du ein Philo­soph geblieben“, nach Boethius, ca. 475–525 n. Chr.