Betreuungsbehörden wollen als „Erste Anlaufstellen“ auf dem Rücken der Betroffenen sparen
Helge Wittrodt, 1. Vorsitzender des BVfB e.V.Jeder hat das Recht auf eine Betreuung, wenn Krankheit oder Behinderung die Handlungsmöglichkeiten rechtlicher Betreuers erforderlich machen. Eine Betreuerbestellung ist daher nicht nur der Eingriff in die Rechte der Betroffenen, sondern auch ein Beitrag zu deren Verwirklichung. Nicht immer ist eine Betreuerbestellung wirklich notwendig, sondern eine Notlösung, weil andere Hilfen ausreichend wären, aber nicht verfügbar sind. Auch der BVfB schätzt das Betreuuungsvermeidungspotential auf durchaus mehr als 10 % der heutigen Bestellungen ein.




Meinungen

Die Bundesregierung hat im Betreuungswesen keine Gestaltungsabsichten
Die 2. Vorsitzende des BVfB e.V. kritisiert die überwiegend skandalisierende Berichterstattung der Medien über die berufliche rechtliche Betreuung geistig behinderter und psychisch kranker Menschen
Von Helge Wittrodt, Vorsitzender des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V.