Samstag, 19. Mai 2012

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Aufgabenkreis Vermögenssorge reicht nicht für Wohnungsentrümpelung

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Amts­ge­richt sieht Wohnungs­an­ge­le­gen­heiten als erfor­der­lich an
Ein Betreuer mit dem Aufga­ben­kreis Vermö­gens­sorge kann keinen wirk­samen Auftrag über eine Wohnungs­ent­rüm­pe­lung erteilen. Dafür wäre der Aufga­ben­kreis Wohnungs­an­ge­le­gen­heiten erfor­der­lich.
Mit dieser Begrün­dung hat das Amts­ge­richt Detmold die Zahlungs­klage eines Entrüm­pe­lungs­un­ter­nehmer gegen den Betreuten abge­wiesen (Urteil vom 18. Februar 2011, 8 C 28/11)