Mittwoch, 22. Feb 2012

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Niedersachsen will dienstunfähigen Beamten 650 weitere Betreuungsfälle übertragen

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Wenig neue Erkennt­nisse durch Große Anfrage der SPD-Land­tags­frak­tion
Die nieder­säch­si­sche Landes­re­gie­rung plant keine gesetz­liche oder sons­tige wesent­liche Ände­rungen im Betreu­ungs­wesen des Landes. Akti­vi­täten sind nur bei der Einspa­rung von Haus­halts­mitten für Betreu­ungen vorge­sehen – durch den Einsatz ausge­mus­terter Landes­be­amter als Betreuer. Dies geht aus der Antwort der Landes­re­gie­rung auf eine Große Anfrage der SPD-Land­tags­frak­tion zur Situa­tion des nieder­säch­si­schen Betreu­ungs­we­sens hervor
(Land­tags-Druck­sache 16/3904 vom 22.12.2011).

Bisher führen Beamte des mitt­leren und geho­benen Dienstes, die früher im Landes­so­zi­alamt tätig waren, in 21 Voll­zeit­stellen durch­schnitt­lich 36 Betreu­ungs­fälle. Weitere 18 Voll­zeit­stellen sollen mit nicht mehr benö­tigten und dien­st­un­fä­higen Beamten des Landes­amtes und anderer Landes­be­hörden besetzt werden. Das Land will damit insge­samt 2,5 Mio. € Betreu­er­ver­gü­tungs­auf­wen­dungen einsparen. Die Beamten würden intensiv quali­fi­ziert, heißt es in der Antwort der Landes­re­gie­rung auf die SPD-Anfrage.    

Die Umstel­lung der Betreu­ungs­ver­eins­för­de­rung auf fall­be­zo­gene Pauschalen hat dazu geführt, dass im vergan­genen Jahr die Zahl der von den Vereinen neu rekru­tierten und die der laufend unter­stützten ehren­amt­li­chen Betreuer erkennbar ange­stiegen sei, wie die von den Vereinen gemel­deten Zahlen nahe­legen.

Für die von den Justiz­mi­nis­te­rien in Bund und Ländern propa­gierte Stra­tegie der Betreu­ungs­ver­mei­dung fehlt hingegen die Grund­lage, nämlich das dafür notwen­dige zusätz­liche Personal bei den örtli­chen Betreu­ungs­be­hörden. Die von den 16 (der insge­samt 30 nieder­säch­si­schen) Kommunen, die Haus­halts­zahlen gelie­fert haben, mitge­teilten Ausgaben für die örtli­chen Betreu­ungs­be­hörden weisen für die Jahre 2000 bis 2010 eine jähr­liche durch­schnitt­liche Stei­ge­rung von 4 % aus, im Jahr 2011 hingegen eine Ausga­bensen­kung von 8,8 % aus. Dies spricht für einen Perso­nal­abbau bei den örtli­chen Behörden in Nieder­sachsen. Weil das örtliche Betreu­ungs­wesen aber eine kommu­nale Selbst­ver­wal­tungs­auf­gabe sei, habe das Land hier keine über die Rechts­auf­sicht hinaus­ge­henden Befug­nisse, heißt es in der Antwort der Landes­re­gie­rung auf die Große Anfrage der SPD-Frak­tion.     

Im Übrigen geben die Antworten auf die 81 Fragen der Großen Anfrage nur die nieder­säch­si­schen bekannten Daten der Justiz­sta­tistik und der ISG-Studie zum Betreu­ungs­wesen wieder. Die betreu­ungs­po­li­ti­schen Bewer­tungen des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium werden von Landes­jus­tiz­mi­nister Buse­mann zum Teil wört­lich über­nommen, so die Ableh­nung einer gesetz­li­chen Rege­lung von Betreuer­eig­nungs­kri­te­rien und einer fall­grup­pen­dif­fe­ren­zierten Vergü­tungs­struktur.