Samstag, 19. Mai 2012

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Vergütungserhöhung auf 49,14 € zur Wiederherstellung der Kaufkraft

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BdB veröf­fent­licht in Auftrag gege­benes Wirt­schafts­prü­fer­gut­achten
Die Betreu­er­ver­gü­tung müsste in der 3. Stufe auf 49,14 € fest­ge­setzt werden, nur um die Kauf­kraft­ver­luste seit 2004 und die Umsatz­steu­er­er­hö­hung auf 19 % zu kompen­sieren. Dies stellte ein Wirt­schafts­prüfer in einem vom Bundes­ver­band der Berufs­be­treue­rInnen (BdB) e.V. in Auftrag gege­benen Gutachten fest. Darüber berichtet der BdB in der neuesten Ausgabe seiner Verbands­zeit­schrift BdB-Aspekte. Der BdB rundet in seiner Forde­rung nach Vergü­tungs­er­hö­hung den Betrag auf 50 € auf. Der beauf­tragte Wirt­schafts­prüfer erklärt dazu:“…Ande­ren­falls wären die maßgeb­li­chen Argu­mente des Gesetz­ge­bers  bzgl. der Einfüh­rung des Pauscha­lie­rungs­mo­dells wie Reali­täts­ori­en­tie­rung und auskömm­liche Einnah­me­si­tua­tion der Berufs­be­treuer nach heutigem Stand nicht mehr sach­ge­recht und hinrei­chend begründet…“

Der BVfB-Vorsit­zende hatte bereits im Februar 2010 eine Erhö­hung auf 49 € gefor­dert , der BVfB legte im März 2011 eine entspre­chende Berech­nung seiner ehren­amt­li­chen Vorstands­mit­glieder vor. Bei einer Einbe­zie­hung der Betreu­er­ver­gü­tungs­er­hö­hung in das 2. Kosten­rechts­än­de­rungs­ge­setz mit einem Inkraft­treten zum zum 1. Juli 2013 müsste die Vergü­tung dann wegen der weiteren Infla­tion auf 52 € fest­ge­setzt werden.