Samstag, 19. Mai 2012

Letzte Aktualisierung:11:00:00 MESZ

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Berufspolitik

BVfB: Nach Umsatzsteuerbefreiung kein weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf

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Mehrere posi­tive Effekte der Befreiung von der Umsatz­steu­er­pflicht für Berufs­be­treuer
„Wir begrüßen die geplante Umsatz­steu­er­be­freiung  für selb­stän­dige Berufs­be­treuer. Damit würden  Bund und Länder in so nicht abseh­barer Form ihre Verpflich­tung erfüllen, den seit 2005 einge­tre­tenen Kauf­kraft­ver­lust der gesetz­li­chen Betreu­er­ver­gü­tung und die Verluste aus der Umsatz­steu­er­er­hö­hung von insge­samt  18% für die Zukunft auszu­glei­chen. 
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Berufsbetreuervergütungen nach Fallschwierigkeiten differenzieren

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BGT_Logo_1Maßnah­men­ka­talog des BGT für Durch­set­zung des Erfor­der­lich­keits­grund­satzes
Der Betreu­ungs­ge­richtstag e.V. fordert den Gesetz­geber auf, ein neues Vergü­tungs­system zu schaffen, das dem Trend zur Fall­zahl­stei­ge­rung entge­gen­wirkt und schwie­ri­gere Fälle höher als einfache Fälle vergütet. In einem Forde­rungs­ka­talog zur Stär­kung des Erfor­der­lich­keits­prin­zips spricht sich der BGT auch für die gesetz­liche Rege­lung von Eignungs­kri­te­rien für Berufs­be­treuer aus.
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BVfB bestellt fachlichen Geschäftsführer

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Dr._TaenzerDr. Jörg Tänzer verstärkt Leitungs­team des Berufs­ver­bandes
Der Bundes­ver­band freier Berufs­be­treuer e.V. hat Dr. Jörg Tänzer (Berlin) auf die neuge­schaf­fene Posi­tion des fach­li­chen Geschäfts­füh­rers berufen.

Dr. Jörg Tänzer ist für die Bereiche Berufs­po­litik und Betreu­ungs­recht verant­wort­lich. Der 1. Vorsit­zende Helge Wittrodt bleibt als wirt­schaft­li­cher Geschäfts­führer für die Bereiche Finanzen und Orga­ni­sa­tion zuständig.

Dr. Jörg Tänzer ist Rechts­an­walt und Dozent, Fachan­walt für Sozi­al­recht und promo­vierter Verwal­tungs­wis­sen­schaftler.
Er hat verschie­dene Funk­tionen im Betreu­ungs­wesen ausgeübt und eine Hoch­schul­pro­fessur für Sozi­al­recht vertreten.

Betreuungsbehörden wollen ein Viertel aller Betreuerbestellungen vermeiden

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deutscher_vereinDeut­scher Verein für Erst­zu­stän­dig­keit der örtli­chen Behörden zur Stär­kung des Erfor­der­lich­keits­grund­satzes
Die im Deut­schen Verein für öffent­liche und private Fürsorge orga­ni­sierte Arbeits­ge­mein­schaft der örtli­chen Betreu­ungs­be­hörden hält bis zu 25 % aller an die Betreu­ungs­ge­richte heran­ge­tra­genen Verfahren zur Einrich­tung recht­li­cher Betreu­ungen durch den Einsatz von Bera­tung, Assis­tenz und Betreuung durch Sozi­al­hil­fe­träger oder Voll­macht­s­er­tei­lung für vermeidbar.

In den „Empfeh­lungen des Deut­schen Vereins (DV) zur Stär­kung des Erfor­der­lich­keits­grund­satzes im Betreu­ungs­recht am Beispiel der örtli­chen Betreu­ungs­be­hörden“ beruft
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Niedersachsen will dienstunfähigen Beamten 650 weitere Betreuungsfälle übertragen

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SPD_Landtag_NSWenig neue Erkennt­nisse durch Große Anfrage der SPD-Land­tags­frak­tion
Die nieder­säch­si­sche Landes­re­gie­rung plant keine gesetz­liche oder sons­tige wesent­liche Ände­rungen im Betreu­ungs­wesen des Landes. Akti­vi­täten sind nur bei der Einspa­rung von Haus­halts­mitten für Betreu­ungen vorge­sehen – durch den Einsatz ausge­mus­terter Landes­be­amter als Betreuer. Dies geht aus der Antwort der Landes­re­gie­rung auf eine Große Anfrage der SPD-Land­tags­frak­tion zur Situa­tion des nieder­säch­si­schen Betreu­ungs­we­sens hervor (Land­tags-Druck­sache 16/3904 vom 22.12.2011). 

Bisher führen Beamte des mitt­leren und geho­benen Dienstes, die früher im Landes­so­zi­alamt tätig waren, in 21 Voll­zeit­stellen durch­schnitt­lich 36 Betreu­ungs­fälle. Weitere 18 Voll­zeit­stellen sollen mit nicht mehr benö­tigten und dien­st­un­fä­higen Beamten des Landes­amtes und anderer Landes­be­hörden besetzt werden. Das Land will damit insge­samt 2,5 Mio. € Betreu­er­ver­gü­tungs­auf­wen­dungen einsparen. Die Beamten würden intensiv quali­fi­ziert, heißt es in der Antwort der Landes­re­gie­rung auf die SPD-Anfrage.    
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Vergütungserhöhung auf 49,14 € zur Wiederherstellung der Kaufkraft

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Bdb-logo-komplett-1BdB veröf­fent­licht in Auftrag gege­benes Wirt­schafts­prü­fer­gut­achten
Die Betreu­er­ver­gü­tung müsste in der 3. Stufe auf 49,14 € fest­ge­setzt werden, nur um die Kauf­kraft­ver­luste seit 2004 und die Umsatz­steu­er­er­hö­hung auf 19 % zu kompen­sieren. Dies stellte ein Wirt­schafts­prüfer in einem vom Bundes­ver­band der Berufs­be­treue­rInnen (BdB) e.V. in Auftrag gege­benen Gutachten fest. Darüber berichtet der BdB in der neuesten Ausgabe seiner Verbands­zeit­schrift BdB-Aspekte. Der BdB rundet in seiner Forde­rung nach Vergü­tungs­er­hö­hung den Betrag auf 50 € auf. Der beauf­tragte Wirt­schafts­prüfer erklärt dazu:“…Ande­ren­falls wären die maßgeb­li­chen Argu­mente des Gesetz­ge­bers  bzgl. der Einfüh­rung des Pauscha­lie­rungs­mo­dells wie Reali­täts­ori­en­tie­rung und auskömm­liche Einnah­me­si­tua­tion der Berufs­be­treuer nach heutigem Stand nicht mehr sach­ge­recht und hinrei­chend begründet…“

Der BVfB-Vorsit­zende hatte bereits im Februar 2010 eine Erhö­hung auf 49 € gefor­dert , der BVfB legte im März 2011 eine entspre­chende Berech­nung seiner ehren­amt­li­chen Vorstands­mit­glieder vor. Bei einer Einbe­zie­hung der Betreu­er­ver­gü­tungs­er­hö­hung in das 2. Kosten­rechts­än­de­rungs­ge­setz mit einem Inkraft­treten zum zum 1. Juli 2013 müsste die Vergü­tung dann wegen der weiteren Infla­tion auf 52 € fest­ge­setzt werden.

BVfB fordert bei nicht bereitem Vermögen Vorauszahlung der Vergütung aus der Staatskasse

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BVfB_Logo_buntBSG-Urteil führt zu unzu­mut­baren Verzö­ge­rungen und Risiken  bei der Verein­nah­mung der Betreu­er­ver­gü­tung
„In § 1836c BGB muss klar­ge­stellt werden, dass es sich bei dem Vermögen, aus dem Berufs­be­treuer ihre Vergü­tung entnehmen müssen, nur um tatsäch­lich vorhan­denes Bargeld handeln kann, nicht irgend­welche erst Jahre später reali­sier­bare Ansprüche gegen den Nach­lass“, forderte Helge Wittrodt, 1. Vorsit­zender des Bundes­ver­bandes freier Berufs­be­treuer e.V. die Bundes­re­gie­rung zu gesetz­ge­be­ri­scher Akti­vität auf. Hinter­grund der Forde­rung ist die Entschei­dung des Bundes­so­zi­al­ge­richts vom 24. Februar 2011 (B 14 AS 45/09 R), die den Nach­lass schon zum Zeit­punkt des Erbfalles zu verwert­barem Vermögen im Sinne des SGB II und XII erklärt hat.
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Berufsbetreuervergütungen jetzt erhöhen

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Portrait_WittrodtBerufs­be­treuer wurden im 2. Kosten­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz igno­riert
„Auch für Berufs­be­treuer müssen mit dem 2.Kosten­rechts­mo­der­ni­ei­rungs­ge­setz die Vergü­tungen erhöht werden. Nicht nur für Rechts­an­wälte und Sach­ver­stän­dige müssen die Vergü­tungen an die wirt­schaft­liche Entwick­lung seit 2004/2005 ange­passt werden, auch für Berufs­be­treuer, die seither außerdem alleine von der Umsatz­steu­er­er­hö­hung betroffen wurden“, erklärte Helge Wittrodt, 1. Vorsit­zender des Bundes­ver­bandes freier Berufs­be­treuer e.V.

Im Refe­ren­ten­ent­wurf des 2. Kosten­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setzes für die Anwalts­ge­bühren wird ein Anpas­sungs­vo­lumen vorge­schlagen, das sich an der Entwick­lung des Index der tarif­li­chen Monats­ver­dienste der Arbeit­nehmer im produ­zie­renden Gewerbe und im Dienst­leis­tungs­be­reich seit 2004 orien­tiert. Bis Juli 2010 ist der Index um 12,4 % gestiegen. Bis zum geplanten Inkraft­treten des 2. Kosten­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setzes am 1. Juli 2013 geht das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium von einer Erhö­hung des Index um knapp 19 % aus. Für die aus der Staats­kasse zu finan­zie­renden Prozess­kos­ten­hilfe-Gebühren wird jedoch nur eine Erhö­hung um knapp 15 % vorge­schlagen. Für die Länder ergeben sich dadurch Mehr­aus­gaben – für die Prozess­kos­ten­hilfe in Höhe von ca. 49 Mio. € und für die außer­ge­richt­liche Bera­tungs­hilfe von ca. 14 Mio. €
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BVfB: Qualitätssicherung in der Berufsbetreuung nur auf gesetzlicher Grundlage

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BVfB_Logo_buntBundes­ver­band freier Berufs­be­treuer lehnt Quali­täts­si­che­rungs­maß­nahmen, welche ausschließ­lich verband­lich orga­ni­sierte Berufs­be­treuer verpflichten ab.
In einer Stel­lung­nahme zu einer Großen Anfrage der SPD-Frak­tion im Nieder­säch­si­schen Landtag zum Betreu­ungs­recht (Drs. 16/3904) begründet der BVfB
diese Posi­tion mit der fehlenden Akzep­tanz frei­wil­liger Mecha­nismen unter Berufs­be­treuern. „Solange Gesetz­geber und Justiz­ver­wal­tungen in Bund und Ländern die Aufgabe, die Grund­rechte hilfe­be­dürf­tiger Bürger im Rahmen einer Berufs­tä­tig­keit zu gewähr­leisten, derart gering­schätzen, dass sie eine gesetz­liche Rege­lung von Betreuer­eig­nungs- und Berufs­zu­gangs­vor­aus­set­zungen für über­flüssig halten, kann von den einzelnen Berufs­be­treuern nicht erwartet werden, dass sie zusätz­lich zu den bereits umfang­rei­chen Quali­täts­si­che­rungs­maß­nahmen Aufwand betreiben, zu dem ein großer Teil der verband­lich nicht gebunden Berufs­be­treuer nicht verpflichtet ist.
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